AGB
Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der TennisBASE im Tullnerfeld (im Folgenden kurz TT genannt) geschlossenen Verträge. Der Vertrag mit TT kommt durch schriftliche Anmeldung, durch das dafür vorgesehene Onlineformular oder persönlich, zustande. TT behält sich das Recht vor, Verträge ohne Angabe von Gründen ihrerseits kündigen zu können. Im Folgenden wird zu Gunsten der leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form geführt.
Training
TT teilt die Unterrichtsgruppen nach praktischer Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke(n), Alter und Freundschaften ein. Dabei ist TT bemüht, auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. TT bemüht sich jedoch, Kundenwünschen bestmöglich zu entsprechen.
Bei Bedarf kann die Einteilung auch nach Trainingsbeginn noch verändert werden. Dies betrifft sowohl die Gruppenzusammenstellung, als auch die Gruppengröße. Bei geänderten Gruppengrößen sind eventuell anfallende Preisunterschiede seitens der TT (bei Hinzukommen eines zusätzlichen Spielers) bzw. des Kunden (bei Ausfall eines Spielers) auszugleichen.
Schüler, die an einem ABO-Training in einer Gruppe teilnehmen (3 oder mehr Personen) haben kein Recht, die von ihnen versäumten Stunden zu einem anderen Termin kostenlos nachzuholen, noch erhalten sie nachträglich eine Teilrückerstattung des Kaufpreises oder eine Gutschrift eines Teilbetrages, wenn die von ihnen versäumte Unterrichtsstunde(n) mit anderen Mitgliedern der ABO- Trainingsgruppe abgehalten wurde. Dies gilt auch, wenn der einzelne Kunde 24 Stunden oder früher absagt. Sollten alle Mitglieder der Trainingsgruppe spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn geschlossen absagen, dann ist eine kostenlose Verschiebung der abgesagten Trainingseinheit möglich.
Ausgefallene Kinder-Abo-Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers oder wegen Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt. Entfällt das Training wegen schlechten Wetters, wird das entfallene Training im Abo-Anschluss oder an einem gesonderten Termin (maximal 2x) nachgeholt.
Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab 3 Wochen) auf Grund einer Verletzung, Krankheit o.ä. kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine Vereinbarung getroffen werden, um die bereits bezahlten und nicht konsumierten ABO Trainingseinheiten gutzuschreiben.
TT behält sich die Einteilung des Trainer sowie das Recht eines Trainerwechsels während eines laufenden Trainings vor.
Dauer der Trainingseinheit: 50 Minuten.
Absagen von Trainingseinheiten in der Sommersaison können nur bis spätestens 24 Stunden vor dem festgesetzten Spieltermin berücksichtigt werden, in der Hallen-/Wintersaison bis spätestens 48 Stunden im Vorhinein.
Bei unsicherer Wetterlage hat der Schüler die Pflicht, sich von der Spielmöglichkeit zu überzeugen (z.B.: Telefonanruf oder WhatsApp). Bei Fernbleiben des Schülers muss die Stunde in Rechnung gestellt werden bzw. wird nicht erstattet.
Muss das Training wegen widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 25 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.
Preise/Verrechnungszeitraum
Die aktuellen Preise und Abodauer sind unter www.tennisbase-tullnerfeld.at/preisliste ersichtlich.
Sämtliche Preise von TT sind unverbindlich und jederzeit abänderbar, alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der österreichischen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils zu Trainings- oder Abo-Beginn oder spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Gesundheit
Der Schüler versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sowohl gesundheitliche Probleme vor dem Training, als auch gesundheitliche und oder konditionelle Probleme, die während des Trainings auftreten, sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
Ausschluss vom Training
Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training wiederholt stören. Die Eltern willigen darin ein, dass ihr minderjähriges Kind bis zum offiziellen Trainingsende bzw. bis zur Abholung im Trainingsbereich verbleiben muss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des (anteiligen) Trainingsentgeltes.
Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. TT kann vor und nach dem Training keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr Kind vor bzw. nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
Datenspeicherung
Ihre persönlichen Daten werden bei TT elektronisch gespeichert. Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse werden ausschließlich zum Zwecke der Information (z.B.: Ausschreibungen, Trainingszeiten,..) an den Kunden selbst gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
Schlussbestimmung
Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.